Riester Rente/Wohnriester
Zahlbetrag um die volle Förderung zu erhalten:
4 % vom Vorjahres Brutto – max. 2.100,00 €
Förderbeträge:
Grundzulage: 175,00 €
Kinderzulage pro Kind (vor 2008): 185,00 €
Kinderzulage pro Kind (nach 2008): 300,00 €
Berufseinsteigerbonus’: 200,00 €
Berufseinsteigerbonus wird für Antragsteller bis 25 Jahre einmalig bezahlt.
Unmittelbar förderfähiger:
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
Auszubildende
Beamte
Angestellte im öffentlichen Dienst
Arbeitslose
Kindererziehende in den ersten 3 Jahren
Mittelbar förderfähig:
Hausfrauen/männer, Selbstständige, keine GRV Sozialhilfeempfänger
Stand: 03/31/2019