Wenn Wasser durch undichte Silikonfugen der Dusche das Gebäude schädigt, müssen Versicherer den Schaden nicht zwingend übernehmen.
Undichte Fugen in der Dusche können hohe Schäden verursachen – zahlen muss die Wohngebäudeversicherung hierfür jedoch nicht, entschied jüngst der BGH. (BGH-Urteil vom 20.10.2021 (IV ZR 236/20))