Finanzen und Versicherungen aus einer Hand

Die verschiedenen Finanz- und Versicherungsbereiche sollten nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, sondern idealerweise miteinander verzahnt sein. Mit meiner umfassenden Beratung aus einer Hand sind Sie hier klar im Vorteil: Ich betrachte stets das große Ganze und habe auch themenübergreifende Aspekte im Blick. Überzeugen Sie sich selbst!
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Ganzheitliches Beratungskonzept

OPTIMIERUNG UND VERZAHNUNG IHRER VERSICHERUNGEN UND FINANZEN

Als freier Versicherungs- und Finanzmakler besitzen wir Anbindung an nahezu alle Versicherungs- und Kapitalanlagengesellschaften. Das versetzt uns in die Lage, Sie garantiert objektiv und frei zu beraten.

Ihre Finanzanalyse

Dank unserer umfangreichen Expertise in allen Versicherungs-, Finanz- und Vorsorge fragen kann sich unsere Beratung zudem über alle erforderlichen Bereiche ziehen.

Das Ergebnis ist ein perfekt verzahntes Konzept mit klarem Mehrwert für Sie. Selbstverständlich wirken Sie an der Erstellung des Konzeptes aktiv mit. Denn als Verfechter 100-prozentiger Transparenz legen wir alle sinnvollen Handlungs- und Produktalternativen nachvollziehbar dar und binde Sie in jede Entscheidung mit ein.

Gemeinsam finden wir die optimale Lösung!

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Vorsorgevollmacht Patientenverfügung

Hier finden Sie den vollen Leistungsumfang und wichtigen Informationen zu Ihrem Premium-Paket. 

Wählen Sie zwischen folgenden Paketen Ihre passende Notfallplanung:

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Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden. Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vertrauensperson oder durch Hilfe in anderer Form ebenso gut wie durch einen gerichtlich bestellten Betreuer besorgt werden können.

Eine Vorsorgevollmacht gilt daher nicht nur für den Fall einer dauerhaften Betreuungsbedürftigkeit, sondern auch wenn der Betroffene nur vorübergehend nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Link: § 1896 BGB

Patientenverfügung

Seit dem 01.09.2009 sind Patientenverfügungen bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im Voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Tierverfügung

In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.

Trauerverfügung

In einer Trauerfallverfügung haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. Dies könnten zum Beispiel sein: Bestattungsform, Ort, besondere Wünsche zur Trauerfeier und deren Finanzierung.

Sorgerechtsverfügung

Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen. 

Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein.

Erklärvideo

Video aus der Mediathek

Keine Vollmacht

Betreuung als Angehöriger

Entmündigt

Betreuungsfalle

Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit

Was habe ich mit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu tun? 

 

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