Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen ohne ABE kontaktieren bitte zunächst den Hersteller des Fahrzeugs und erkundigen sich über die Möglichkeiten einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Grundsätzlich wäre eine Einzelzulassung denkbar, jedoch liegt die Zuständigkeit dafür nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr auf. weitere Informationen

Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr