Selbständig – wie die Rentenversicherung
Sie schützt

Umfassender Schutz für Sie
Wer sich selbständig macht, muss eine ganze Reihe wichtiger Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch, wie man sich und seine Familie finanziell
absichert: für den Fall einer Erwerbsminderung, für die Zeit nach dem Berufsleben oder für den Todesfall.

Ihr Vorteil: durch freiwillige Beiträge steht Ihnen das umfangreiche Leistungspaket der gesetzlichen Renten versicherung zur Verfügung. Neben der Absicherung

im Alter können Sie Anspruch auf Rehabilita tions maßnahmen oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben, wenn Sie die weiteren Voraussetzungen dafür erfüllen. Auch Ihre Hinterbliebenen können so abgesichert werden. Freiwillige Beiträge lohnen sich für Sie vor allem dann, wenn Sie damit den bereits erworbenen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrecht erhalten können.

Das ist sinnvoll, wenn Sie > vor 1984 bereits die Wartezeit von 60 Kalender Monaten erfüllt haben, > seit 1984 jeden Monat mit einer Rentenrechtlich  relevanten Zeit belegt haben und > jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlen.

Dies bedeutet, das eine Person welche nach 1962 geboren wurde auch mit freiwilligen Beiträgen keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

über den gesetzlichen Rahmen hinaus (60/36) aufbauen oder erhalten kann!

1962 geboren plus 6 Jahre bis Einschulung plus 10 Pflichtschuljahre plus 5 Jahre Pflichtversicherung/Pflichtbeiträge = 1984

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