Arbeitnehmersparzulage

Grenze zu versteuerndes Jahreseinkommen:
Single: 17.900,00 €
Verheiratet: 35.800,00 €

Bedingungen:
Der Antragsteller muss eine natürliche Person und uneingeschränkt steuerpflichtig sein. Der Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen. Um die volle Förderung zu erhalten müssen zwingend

9 % des maximal förderfähigen Betrags eingezahlt werden.

1.) Höhe der Förderung:
Single: Gefördert werden 9 % aus einem maximal förderfähigen Betrag von 470,00 €, dies entspricht 43,00 € pro Jahr
Verheiratet: Gefördert werden 9 % aus einem maximal förderfähigen Betrag von 940,00 €, dies entspricht 86,00 €.pro Jahr

Arbeitnehmersparzulage (VL) Grenze zu versteuerndes Jahreseinkommen:
Single: 17.900,00 €
Verheiratet: 35.800,00 €

Bedingungen:
Der Antragsteller muss eine natürliche Person und uneingeschränkt steuerpflichtig sein. Der Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen. Um die volle Förderung zu erhalten müssen zwingend 9% des maximal förderfähigen Betrags eingezahlt werden.

2.) Höhe der Förderung:
Single: Gefördert werden 9 % aus einem maximal förderfähigen Betrag von 470,00 €, dies entspricht 43,00 € pro Jahr
Verheiratet: Gefördert werden 9 % aus einem maximal förderfähigen Betrag von 940,00€, dies entspricht 86,00 €.pro Jahr

Wohnungsbauprämie
Grenze zu versteuerndes Jahreseinkommen:
Single: 35.000,00 €
Verheiratet: 70.000,00 €

Bedingungen:
Der Antragsteller muss eine natürliche Person und uneingeschränkt steuerpflichtig sein. Der Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen. Die Wohnungsbauprämie kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden. Um die volle Förderung zu erhalten müssen zwingend 8,8 % des maximal förderfähigen Betrags eingezahlt werden.

3.) Höhe der Förderung:
Single: Gefördert werden 8.8 % aus einem maximal förderfähigen Betrag von 512,00 €, dies entspricht 45,06 € pro Jahr
Verheiratet: Gefördert werden 8,8 % aus einem maximal förderfähigen Betrag von 1024,00 €, dies entspricht 90,11 € pro Jahr

Stand: 07/01/2021