Ob Spiele, Bücher oder Smartphone – im Online-Handel reichen häufig ein paar Klicks, um ans gewünschte Produkt zu kommen. Doch was, wenn Minderjährige ohne das Wissen ihrer Eltern etwas bestellen?

Die Kurzfassung: Kinder sind nicht uneingeschränkt geschäftsfähig – und die Eltern somit meist aus dem Schneider. Hier gibt’s detailliertere Infos: https://bit.ly/vz_onlnkf_knd

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