Wasser im Keller ist nicht gleich Wasser im Keller, wenn es um Ihren Versicherungsschutz geht. Denn anders als bei Leitungswasser sind Rückstauschäden, wie sie bei Hochwasser oder Starkregen entstehen können, nicht automatisch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt: https://bit.ly/rueckstau

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Bei uns bekommen Sie alle Informationen zu den Themen Elementarschadenversicherung und „Schutz rund um Ihr Zuhause“. Sprechen Sie uns an!