Natürlich will niemand kalte Hände. Aber: Wer auf seiner Windschutzscheibe nur ein Guckloch in Bierdeckelgröße freikratzt, riskiert eine Verwarnung und vielleicht sogar den Versicherungsschutz. Oder in StVO-Prosa ausgedrückt: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“Also: Besser fünf Minuten früher aufstehen, warme Handschuhe anziehen und für ausreichend Rundum-Sicht sorgen. In diesem Sinne: Gute Fahrt!