Versicherungskunden sollten Auszahlungen ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit ausgeübtem Kapitalwahlrecht bei der Steuer anmelden. Das gilt für alle Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden. Denn wer die wichtigsten Steuertipps kennt, bekommt zu viel gezahlte Steuern zurück. Mehr erfahren