Was kosten Vollmachten und Verfügungen vom Notar?

Beim Notar richtet sich die Gebühr für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht nach dem Vermögen, welches von der Vollmacht erfasst wird. Beträgt sie bei einem anrechenbaren Vermögenswert von z.B. 50.000€ momentan 165€, kann diese bei höheren Vermögen bis auf 1.735€ steigen. Für eine notariell erstellte Patientenverfügung werden ca. 60€ berechnet. Die Sätze gelten pro Person zuzüglich Gebühren und gesetzlicher Mehrwertsteuer (Gerichts- und Notarkostengesetz).

Rechtsanwälte setzen für die Erstellung dieser Dokumente üblicherweise einen Stundensatz an, der regional variiert. Geht man z.B. von 200€ pro Stunde aus, können Kosten von 350€ bis 400€ zuzüglich Gebühren und gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Person entstehen.