Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Corona-Pandemie wurde der bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristete Förderzeitraum des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert.

Wer das Baukindergeld noch erhalten möchte, muss bis zu diesem Zeitpunkt eine Baugenehmigung oder einen unterschriebenen Kaufvertrag in den Händen halten.

Hier noch einmal einen Überblick zu den Baukindergeld-Voraussetzungen:
• Das neue Eigenheim ist zum Antragsdatum die einzige Wohnimmobilie. Es gilt die Situation an dem Tag, an dem die Kunden das neue Zuhause des Kaufvertrags unterschrieben oder sie die Baugenehmigung erhalten haben.

• Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiteres Kind unter 18 Jahren betragen.
• Bei Neubauten muss die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 erteilt worden sein. Bei Bestandsimmobilien zählt der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021.
• Die Kosten für den Erwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.
Gefördert werden jährlich 1.200 Euro je Kind von maximal 10 Jahren.

Zur Beantwortung etwaiger Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.