Photovoltaikversicherung

In der heutigen Zeit spielen erneuerbare Energien eine immer wichtigere Rolle in der täglichen Energiegewinnung. Auch private Haushalte investieren große Geldbeträge in Photovoltaikanlagen die dann im Schnitt um die 20 Jahre auf den Dächern montiert sind.

Definition

Eine Photovoltaikanlage ist eine bestimmte Form einer Solaranlage. Generell ist eine Solaranlage ein System zur Umwandlung der Sonnenstrahlung in nutzbare Energie in Form von Wärme oder Elektrizität. Eine Photovoltaikanlage, auch PV-Anlage genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die dabei typische, direkte Art der Energiewandlung bezeichnet man als Photovoltaik.
 

Wichtige Begriffe

Aufstellungsmöglichkeiten

Wer eine Photovoltaikanlage plant, der benötigt zunächst einmal eine geeignete Fläche, auf der die Anlage aufgestellt werden kann. Hier kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

Bewegungs- und Schutzkosten

Bewegungs- und Schutzkosten sind Kosten für Aufwendungen zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen.

Dekontaminations-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten

Neben dem eigentlichen Schaden an der Photovoltaikanlage entstehen Kosten am Schadenort, wenn Schutt und nicht mehr verwertbare Reste aufgeräumt und entsorgt werden müssen. Bei kontaminiertem Brandschutt entstehen hohe Entsorgungskosten. Aufräumungskosten unterliegen aufgrund des steigenden Umweltbewusstseins einem hohen Änderungsrisiko.

EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (am 01.04.2000 in Kraft getreten und am 01.01.2009 zuletzt geändert) regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch die öffentlichen Netzbetreiber.

Gütesicherung RAL-GZ 966

Das Gütezeichen umfasst eine Vielzahl bereits vorhandener internationaler, nationaler und regionaler Regelungen aus den Bereichen Baurecht, Unfallverhütung, Elektrotechnik, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Umweltschutz. Diese Eignung muss durch Erst- und Wiederholungsprüfungen bestätigt werden.

Haftzeit

Die Haftzeit ist die vertraglich vereinbarte Zeitspanne, für die der Versicherer nach Eintritt eines Sachschadens für den entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten haftet. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, von dem an der Schaden für den Versicherungsnehmer nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, spätestens jedoch mit Beginn des Unterbrechungsschadens.

kW/p

Die Abkürzung kW/p steht für Kilowatt-Peak (Spitzenleistung) und definiert die maximal mögliche Leistung eines Solargenerators unter genormten Testbedingungen.

Laderegler

Dies ist ein elektrischer Regler bei netzunabhängigen PV-Anlagen. Hierüber kann der nicht benötigte Energie zur Speicherung in Akkumulatoren abgeleitet werden.

Module

Ein Solar- bzw. Photovoltaikmodul besteht aus mehreren zusammengefügten Solarzellen, die witterungsgeschützt zwischen zwei transparenten Scheiben eingebettet sind.

Photoeffekt

Dies ist die Umwandlung von Licht in elektrischen Strom. Das Licht besteht aus unzähligen winzigen Energieträgern (sogenannte Photonen). Wenn diese auf bestimmte Stoffe (z. B. Silizium) treffen, setzen sie darin Elektronen in Bewegung. Bewegte Elektronen sind elektrischer Strom.

Technologiefortschritt

Hier werden die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache oder Teile abgesichert, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden können. Die daraus resultierenden Mehrkosten sind bis zu einem jeweiligen Prozentsatz über den Wert der versicherten Photovoltaikanlage hinaus versichert.

Vorsorgeversicherung

Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage werden als Vorsorgebetrag ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme vereinbart. Eingetretene Veränderungen sind innerhalb der ersten drei Monate des jeweils neuen Versicherungsjahres anzuzeigen.

Wechselrichte

Hierbei handelt es sich um ein Gerät zur effizienten Umwandlung des von der Photovoltaikanlage erzeugten Gleichstroms in Wechselstrom.

Ausschlüsse

Vorab genannte Punkte sind Standards der ABE. Sie können z. T. über Deckungserweiterungen (z. B. Erdbeben und Innere Unruhen) mitversichert werden.

Schadenbeispiele

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnimmst du bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Betreiberhaftpflichtversicherung

Teile einer PV-Anlage fallen vom Dach auf ein geparktes Auto und beschädigt dieses im Bereich der Motorhaube.

Elektronikversicherung

Spannungsschwankungen im Netz führen zu einem Kurzschluss im Wechselrichter.

Minderertragversicherung

Aufgrund der Wetterlage wird mit einer PV-Anlage anstelle der prognostizierten Einspeisevergütung weniger als üblich erwirtschaftet.

Ertragsausfallversicherung

Durch einen Bedienungsfehler wird die PV-Anlage beschädigt. Die entfallene Einspeisevergütung bekommt der Versicherungsnehmer über die ertragsausfalldeckung ersetzt.

Montageversicherung

Durch einen fehlerhaften Aufbau wird das Gehäuse eines Wechselrichters beschädigt, so dass Feuchtigkeit in diesen eindringt. Dadurch kommt es beim Probebetrieb zu einem Kurzschluss im System.

Bemerkung: Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die hier präsentierten Informationen eine informative und aufklärerische Rolle einnehmen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Informationen in keiner Weise rechtsverbindlich sind und keine rechtliche Gültigkeit besitzen. Sie dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und sollen ein besseres Verständnis für bestimmte Themenbereiche ermöglichen.