Schlüs­sel ver­lo­ren – Diese Ver­si­che­run­gen hel­fen

Kleines Missgeschick, großer Schaden: Wer den Wohnungsschlüssel verliert und das Haus anschließend eine neue Schließanlage benötigt, für den wird es in der Regel teuer. Um den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, können sich Mieter dagegen versichern.

Ein Schockmoment: Die Eingangstür kann nicht aufgeschlossen werden, weil der Schlüssel weg ist. Was nun?

Schlüsselverlust als Mieter

Unterstützung bietet hier die private Haftpflichtversicherung: Denn verlorene oder abgebrochene Schlüssel können von Mietern mithilfe einer Haftpflicht abgesichert werden. Dazu muss allerdings der Schlüsselverlust ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Im Fachjargon ist häufig von „privaten fremden Schlüsseln“ die Rede, die man zum Beispiel vom Vermieter bekommen hat.

„Hat der Versicherte den Schlüssel verloren, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln der gesamten Schließanlage“, erklärt GDV-Versicherungsexperte Mathias Zunk. Je nach Vertrag und Tarif kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt oder eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbart worden sein.

Auch wenn der Gesamtschlüssel für die Mietwohnung verloren geht, übernimmt die Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten und den Einsatz von neuen Schlössern.

Schlüsselverlust als Eigentümer

Verlieren Sie als Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung den privaten Schlüssel, sieht es anders aus. Denn hier handelt es sich nicht um einen Schaden, den Sie einem Dritten zufügen, sondern um Ihren eigenen Schaden. Deshalb ist das nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Um auch diesen Fall abzusichern, sollten Sie im Rahmen Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung einen Wohnungs- und Hausschutzbrief abschließen. Dann sind auch eigene Schlüssel inbegriffen.

Wie sieht es aus, wenn ich den Büroschlüssel verliere?

Neben verlorenen Haus- und Wohnungsschlüsseln kann auch der Verlust von geschäftlich genutzten Schlüsseln, Codekarten oder Generalschlüsseln in der privaten Haftpflicht durch einen besonderen Einschluss mitversichert werden. Entscheidend ist hier die Formulierung in den Versicherungsbedingungen, dass auch „fremde betriebliche Schlüssel“ abgedeckt sind. Dann besteht für berufliche Schlüssel Versicherungsschutz und der entstandene Schaden wird übernommen. Mehr erfahren