Um die Informationspflichten gemäß der EU-Richtlinien von 2018 und 2022 zu erfüllen, kann ein Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  1. Überprüfung der Einhaltung der neuen Bestimmungen im Unternehmen. Falls erforderlich, sollten entsprechende Anpassungen zeitnah vorgenommen werden.
  2. Anpassung von Informationsplattformen und Unterlagen, um die aktualisierten Anforderungen widerzuspiegeln.
  3. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten und spezifischer Themen wie betriebliche Altersvorsorge (BAV).
  4. Klare und verständliche Formulierung der Rechtsgrundlagen, auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwiesen werden können, beispielsweise Bestimmungen zur betrieblichen Altersvorsorge.
  5. Erstellung von Beratungsprotokollen, um die Mitarbeiter über die BAV zu informieren und als Nachweis dienen zu können.
  6. Proaktive Informationsbereitstellung seitens des Unternehmens über die Möglichkeiten, Chancen und Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge, einschließlich direkter Kommunikation mit den Angestellten.

In Fällen von Unklarheit oder Komplexität empfiehlt sich eine professionelle rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber auf der sicheren Seite ist.